Cantiamo Chorprobe
Von heute an,
02. November 2020 bis einschließlich 30. November 2020
sind Chorproben sowie Veranstaltungen generell untersagt!
In den Ausführungen zur Corona-VO Ba-Wü vom 02.11.2020 wird u.a. ausgeführt:
Was ist mit Musikvereinen/Chören?
Untersagt sind nicht-private Veranstaltungen, die der Unterhaltung und damit einem angenehmen Zeitvertreib dienen. Dazu gehört auch das Angebot der Vereine für die Freizeitgestaltung und für die Breitenkultur. Daher dürfen Musikvereine und Chöre sowie alle anderen Sparten der Breitenkultur keine Veranstaltungen durchführen. Auch entsprechende Proben sind unzulässig, selbst dann, wenn diese für eine Veranstaltung nach Ende November vorbereiten.
Weitergehende Informationen finden Sie unter den nachstehenden Links.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/